§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen „Polizei-Sportverein Bonn e.V.“. Er hat seinen Sitz in

Bonn, Königswinterer Straße 500. Das Gründungsjahr ist 1948. 

  1. Der Verein ist in dem Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn unter der Nr. 1747 eingetragen.
  2. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
  3. Die Vereinsfarben sind blau-weiß.

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit, Organisation

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports bis hin zum Leistungssport.
  2. Er ist parteipolitisch unabhängig und konfessionell neutral.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie eine gezielte Jugendarbeit verwirklicht.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er arbeitet nicht eigenwirtschaftlich.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausgenommen hiervon sind Honorartrainer:innen mit entsprechenden Verträgen, die gleichzeitig Mitglieder des Vereins sind.
  6. Zur Erfüllung des Vereinszwecks untergliedert sich der Verein in mehrere Abteilungen. In diesen werden die jeweiligen Sportarten ausgeübt. Neue Abteilungen können jederzeit gegründet werden. Die Anzahl der Abteilungen ist nicht begrenzt.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied (ordentliches, aktives Mitglied) kann jede natürliche Person ohne Unterschied des Geschlechts, des Berufes, der Staatsangehörigkeit und der politischen und religiösen Überzeugung werden. 
  2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. 
  3. Bei beschränkt Geschäftsfähige:in, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch von der/dem gesetzlichen Vertreter:in zu unterzeichnen. Diese verpflichtet sich damit zur Zahlung des Aufnahmebeitrages und der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.
  4. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Dem betroffenen Abteilungsleiter:in steht ein Veto-Recht zu. Ohne seine/ihre Zustimmung erfolgt keine Vereinsaufnahme. Eine Ablehnung wird dem Bewerbenden schriftlich mitgeteilt und bedarf keiner Begründung.
  5. Arten der Mitgliedschaft:
  1. Ordentliche, aktive Mitgliedschaft
  2. Ehrenmitgliedschaft

Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstands von der Mitgliederversammlung ernannt. Ein/eine zum/zur Vorsitzenden des Vereins gewählter aktiver/aktive Polizeibeamter/-beamtin wird, sofern nicht schon Vereinsmitglied, durch die Annahme der Wahl automatisch zum Ehrenmitglied.

  1. Fördermitgliedschaft

Fördermitglied kann jede natürliche Person werden, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn hat. Fördermitglieder nehmen nicht aktiv an der Sportausübung der Abteilungen teil. Sie besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Eine Umwandlung der Fördermitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft ist unter Beachtung der Nr. 1 und 2 jederzeit möglich.

  1. Mitglieder und Ehrenmitglieder des Vereins haben das Recht, an allen Veranstaltungen und Versammlungen teilzunehmen, die Gegenstände des Vereins zu nutzen und in der jeweiligen Abteilungen Sport zu treiben. Eine Übertragung dieses Rechtes an Dritte ist nicht erlaubt.
  2. Alle Mitglieder sind verpflichtet die Interessen des Vereins zu wahren, die Satzung zu achten und mitzuwirken, den Vereinszweck zu verwirklichen.

 

Die komplette Satzung könne Sie unter folgendem Link als PDF-Dokument aufrufen und nachlesen: 

Satzung PSV Bonn

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner