Polizei Sportverein Bonn e.V. Satzung (Stand 30. Mai 2022)

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. DerVereinträgtdenNamen„Polizei-SportvereinBonne.V.“.ErhatseinenSitzin 53227 Bonn, Königswinterer Straße 500. Das Gründungsjahr ist 1948.
  2. Der Verein ist in dem Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn unter der Nr. 2947 eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
  4. DieVereinsfarbensindblau-weiß.

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit, Organisation

1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports bis hin zum Leistungssport.
2. Eristparteipolitischunabhängigundkonfessionellneutral.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des

Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie eine gezielte Jugendarbeit verwirklicht.

4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er arbeitet nicht eigenwirtschaftlich.
5. MitteldesVereinsdürfennurfürdiesatzungsmäßigenZweckeverwendetwerden.Esdarf

keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausgenommen hiervon sind Honorartrainer/innen mit entsprechenden Verträgen, die gleichzeitig Mitglieder des Vereins sind.

6. Zur Erfüllung des Vereinszwecks untergliedert sich der Verein in mehrere Abteilungen. In diesen werden die jeweiligen Sportarten ausgeübt. Neue Abteilungen können jederzeit gegründet werden. Die Anzahl der Abteilungen ist nicht begrenzt.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied (ordentliches, aktives Mitglied) kann jede natürliche Person ohne Unterschied des Geschlechts, des Berufes, der Staatsangehörigkeit und der politischen und religiösen Überzeugung werden.

2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen.
3. BeibeschränktGeschäftsfähigen,insbesondereMinderjährigen,istderAntragauchvon

der/dem gesetzlichen Vertreter/in zu unterzeichnen. Diese verpflichtet sich damit zur Zahlung des Aufnahmebeitrages und der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.

4. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Dem/Der betroffenen Abteilungs- leiter/in steht ein Veto-Recht zu. Ohne seine/ihre Zustimmung erfolgt keine Vereinsauf- nahme. Eine Ablehnung wird dem Bewerbenden schriftlich mitgeteilt und bedarf keiner Begründung.

5. ArtenderMitgliedschaft:

  1. Ordentliche,aktiveMitgliedschaft
  2. Ehrenmitgliedschaft

    Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstands von der Mitgliederversammlung ernannt. Ein/eine zum/zur Vorsitzenden des Vereins gewählter aktiver/aktive Polizeibeamter/-beamtin wird, sofern nicht schon Vereinsmitglied, durch die Annahme der Wahl automatisch zum Ehrenmitglied.

c. Fördermitgliedschaft
Fördermitglied kann jede natürliche Person werden, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn hat. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Fördermit- glieder nehmen nicht aktiv an der Sportausübung der Abteilungen teil. Sie besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Eine Umwandlung der Fördermitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft ist unter Beachtung der Nr. 1 und 2 jederzeit möglich.

6. MitgliederundEhrenmitgliederdesVereinshabendasRecht,anallenVeranstaltungenund Versammlungen teilzunehmen, die Gegenstände des Vereins zu nutzen und in der jeweiligen Abteilungen Sport zu treiben. Eine Übertragung dieses Rechtes an Dritte ist nicht erlaubt.

7. Alle Mitglieder sind verpflichtet die Interessen des Vereins zu wahren, die Satzung zu achten und mitzuwirken, den Vereinszweck zu verwirklichen.

 

Die komplette Satzung könne Sie unter folgendem Link als PDF-Dokument aufrufen und nachlesen: 

Satzung PSV Bonn

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